1357 April 19
an der mitwochen vor sent Georgentage
Ulrich, Herr zu Hanau und Eberhard, Herr zu Eppstein, bekunden: Fritze von Rannenberg hat beiden Ausstellern 1/3 des Berges Rannenberg (bei Alzenau, Bayern), 1/3 des Gerichts zu Wilmundsheim und 2/3 am Gericht zu Somborn verkauft, so daß jeder der Käufer 1/3 beider Gerichte innehat. Kein Drittel des Gerichts soll höher als mit 500 Pfund Heller verkauft oder versetzt werden; Veräußerungen sind nur innerhalb der drei Ganerben zulässig. Eine neue Burg auf dem Rannenberg solle jedem zu 1/3 gehören. Für den Bau ist die Zustimmung des Mainzer Erzbischofs einzuholen. Als Burggraf amtiert der von Rannenberg und dessen Erben.
Aussteller
Pergament, 1) Siegel abh., 2) fehlt, Abschrift des 18. Jh., Papier
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | TIF | ||
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4654895