1278 Juli 24
Hec acta sunt anno 1278, in vigilia St. Jacobi ap., IX. kal. augusti.
A II Weißenstein, Kloster
Theoderich, Propst, Cunegundis, Priorin, und der Konvent des Marienklosters in Weißenstein (Wicensten) bekunden, daß sie beschlossen haben, dem Heinrich gen. Stappen jährlich Zeit seines Lebens 11 Viertel Roggen und nach seinem Tode seiner jetzigen Frau, falls sie ihn überlebt, 3 Viertel Roggen Zeit ihres Lebens von Äckern, welche ihm ihre (der Aussteller) Brüder für Schulden verpfändet haben, zu zahlen. Sollte dieser Zins von dem Kolonen, welcher jene Acker bebaut, nicht bezahlt werden, so darf Heinrich die Äcker samt dem angrenzenden Lande in Beschlag nehmen, und es steht in seinem Belieben, ob er ihrer Kirche davon etwas liefern will.
Manegold von Borken (Borkene), Wlpert Weiß (Albus), Heinrich Derengotteshusen, Ditmar Sohn der Frone (filius Fronen), Johannes.
Die Aussteller.
Ausfert. Pergt., das an Pergamentstreifen angehängte Siegel ab. - Rückw. Rubrum des 16. Jahrh.
Regest: Schultze Nr. 1415.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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