Hans Kremer, Heimberger zu Frohnhausen, trägt dem Kaplan zu Dillenburg eine jährliche Rente von 6 Rädergulden 13 1/2 Albus auf benannte Ländereien beim Hofe zu Sinn auf, für ein Kapital von 131 Rädergulden 9 Albus, welches von der Stadt Dillenburg als Schuld wegen des Brückenbaues in dem Jahre 1562 aufgenommen worden ist und wofür er jetzt als Schuldner der Kaplanei eintritt.
1591-05-01
G. 1591 an Walpurgis den 1. Mai
unbeglaubigte Kopie des 18. Jhs.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4522690