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HHStAW Bestand 170 I Nr. U 2230

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Die Auseinandersetzungen zwischen Johann von Walderdorff (Johann Waldorff) und Johannes Smidt, Keller zu Hadamar (Haedemer) um die Leihe des Hofes zu Mengerskirchen (Mengeßk) wird durch Henrich Graf zu Nassau, Herrn zu Beilstein, dinstag nehst nach Bonifacii [14]94 gütlich entschieden. Johann von Walderdorff und Johannes sollen den Hof, so oft es nötig ist, gemeinsam verleihen. Johann von Walderdorff soll dies Jahr die Sommerfrucht ernten (den lentzen scheren und messen). Damit soll seine Pacht bezahlt sein. Johannes soll Korn und Winterfrucht diesjahr ernten und Johann von Walderdorff davon 3 Malter Pacht zahlen. Das Heu soll dem bleiben, dem der Hof verliehen wird.

Datierung

1494-06-10

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

ausgefertigt als Chirograph, Konzept. Papier

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abschrift 18. Jh. in Abt. 170 II

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde