Im Streit zwischen Konrad von Scharfenstein und Hebel, der Witwe des + Peter von Udenheim, und ihren Miterben um ein Lehen von 5 Fuder Weingülte zu Geisenheim in der Domherrnkelter, 1/2 Fuder Weingülte zu Rüdesheim in der Propstei von St. Viktor und 5/8 der Beunde zum Neuhof bei Erbach, die Konrad als Mannlehen, Hebel als Erblehen ansprach, wird vor den Mannen des Grafen Philipp von Nassau und Saarbrücken entschieden, daß dies Konrads Mannlehen ist. Dazu gehöre auch 1/2 Weingülte, die jetzt Else, die Witwe des + Henne Goßer, als Wittum hat. Auf Bitte der Mannen belehnt Graf Philipp jedoch Hebel und ihre Kinder mit den Gütern des Ritters Gyselbrecht von Rüdesheim zu Erblehen, das durch einen lehnsfähigen Mann zu vermannen ist. Siegler: Anthys Krieg von Gabsheim (Geißpißheim) und Ulrich von Leyen.
1420 Februar 8
quinta feria post purificationis beate virginis Marie 1420
Ausfertigung, Papier, 2 Siegel aufgedrückt, Reste
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Akte | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2000) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4518946