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HHStAW Bestand 40 Nr. U 480

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Der Priester Heinrich, Vikar des St. Georgenstifts in Limburg, Trierer Diözese, macht, seines Geistes mächtig, aber körperlich schwach ('aliqualiter disparatus'), sein Testament. Zu seinen Treuhändern und Testamentsvollstreckern ernennt er die Herren Konrad von Butzbach ('Buß-'), Kanoniker; Johannes, Bruder des Ausstellers, und Nikolaus genannt Hane, Priester und Vikare im Limburger Stift, die auch zu zweit und einzeln handlungsberechtigt sein sollen. Zuerst sollen seine Schulden und Forderungen beglichen und etwaige unrechte zurückgegeben werden. Sodann vermacht er Katherina genannt Blintze auf Lebenszeit sein Haus bei der langen Treppe ('iuxta longos gradus') in der Stadt ('opido') Limburg, wo man zu den Minoriten geht, wie es dort liegt, hinten und vorn, und wie es bei seinem Tode gefunden wird, mit allem großen und kleinen Hausrat, auch mit dem Wein und Getreide. Nach deren Tod soll das Haus an Agnes und Grete, Töchter seines Bruders Konrad, und beim Tode der einen an die andere allein fallen. Stürben beide ohne Kinder, so soll das Haus an die allgemeinen Präsenzen des Limburger Stifts übergehen. Würde Katherina fortziehen, so kann sie das Haus zeit ihres Lebens jemand nach ihrem Belieben gegen einen gewissen Zins vermieten. Auch vermacht er der Katherina auf Lebenszeit: 5 Malter Korngülte zu Elkhofen ('Elkobin'), die er bei Herrn Peter, dem + Pastor der Kirche in Steinfischbach, gekauft hat; 3 Mark Pfenniggülte Limburger Währung vom Haus des Conzo genannt 'Bertichins' zwischen dem Haus der 'Enzelsen' und Schindenecke, von denen 1 Mark am 29. September, 1 Mark am 23. April ('in die beati Georgii') sowie als Eigentumszins ('census proprietatis') je 1/2 Mark zu Pfingsten und am 25. Dezember ('in festo nativitatis Christi') fällig sind; 18 Schilling Gülte, die Johannes 'Syboldi' am 25. Dezember von einer Hofstätte ('area') entrichtet, die früher dem Gobelin von Hachenburg gehörte, beim Haus des alten Heidenreich gelegen; 9 1/2 Schilling Gülte vom Hause des Arnold, fällig zu Pfingsten. Katherina soll nicht in den ausgesetzten Legaten belästigt oder behindert werden. Nach deren Tod sollen diese Gülten von insgesamt 6 Mark weniger 6 Pfennig zu den allgemeinen Präsenzen des Stifts gehören zur gleichmäßigen Verteilung unter die Kanoniker und Vikare, die an den Freitagen der Quatember ('quatuor feriis sextis quatuor temporum') anwesend sind, an denen das Totenamt mit den großen Vigilien, mit Prozessionen ('circuicionibus') und Glockengeläut, wie es an jedem Mittwoch der Quatember üblich ist, zu seinem Seelenheil sowie dem seiner Eltern, Vorfahren und aller toten Gläubigen begangen werden soll. Man soll sein Gedächtnis dann an seinem Grab mit Responsorien und dem Psalm: 'De profundis', wie es am Grabe zu geschehen pflegt, begehen. Dabei soll dem Kantor und Glöckner jedes Mal eine Präsenz gegeben werden, damit sie es um so treuer so halten und läuten lassen. Ebenso sollen die 5 Malter Korngülte nach dem Tode der Katherina an die allgemeinen Präsenzen des Limburger Stifts fallen, und zwar 1 Malter an seinem Jahrtag, damit man seiner und seiner Vorfahren mit dem Totenamt, wie üblich, gedenkt; 1 Malter zum Fest der heiligen Anna (= Juli 26), damit dieses Fest mit der ganzen Geschichte ('historia'), wie sie im Buch enthalten ist, feierlich begangen wird; 1 1/2 Malter am Tage der heiligen Jungfrau Margarete (= Juli 13); 1 Malter am Tage der Geburt der heiligen Jungfrau Maria (= September 8), damit diese Feste desto andächtiger und feierlicher begangen werden, und 1/2 Malter auch am Tage von Mariä Geburt, damit nach der Matutin sein und seiner Vorfahren Gedächtnis an seinem Grabe begangen wird. Er gibt ferner der Katherina 18 Schilling Gülte zurück, die sie ihm geschenkt hatte. Dem Prior und Konvent des Klosters Arnstein vom Prämonstratenserorden schenkt er 1 Mark weniger 6 Pfennig Gülte, von der jährlich 7 Schilling am 24. August ('in die sancti Bartholomei apostoli') von den Minoritenbrüdern in Limburg, 18 Pfennig am 2. Februar ('in purificacione beate Marie semper virginis') vom Hof ('curte') zwischen Walter genannt Windener und Klara sowie 3 Schilling Eigentumszins am Sonntag Invokavit von den 2 Gärten beim Lahnborn, die jetzt die Gattin des Kuche innehat, zu entrichten sind. Von dieser Gülte von 1 Mark weniger 6 Pfennig bestimmt er: je 4 Schilling zu seinem Jahrtag und dem des + Herrn Johann Priol, der einst Konventual daselbst ('ibidem') war und dessen Jahrtag der Freitag vor dem 8. September ist; 3 1/2 Schilling zum Jahrtag der Else Priol am 24. Juli ('in vigilia sancti Jacobi'). Der Prior in Arnstein soll diese Gülten gleichmäßig unter die anwesenden Klosterbrüder verteilen, damit jene Gedächtnistage mit dem Totenamt begangen werden, wie jener es vor dem Höchsten verantworten will. Seinem Bruder, Herrn Johannes, dem Priester, vermacht er auf Lebenszeit seinen Weingarten jenseits der Brücke und seinen Garten nebst 30 Pfennig weniger 2 Heller Gülte. Nach dessen Tod soll dies auf Agnes und Grete, Töchter seines Bruders Konrad, und beim Tode einer auf die andere übergehen. Sollte dies Vermächtnis nicht nach Testamentsrecht gelten, so soll es nach dem Recht der Kodizille Geltungskraft haben. Er behält sich die Änderung des Testaments und der ernannten Treuhänder vor. - Siegel des Ausstellers und der Herren Konrad von Butzbach und Johannes, seines Bruders. - In der Stadt Limburg, im Wohnhause des Testators, im Jahre 1372, vor den Herren Heinrich Ernest, Heinrich genannt Rode und Nikolaus genannt Hane, Testamentar, Vikaren des Limburger Stifts. - Gunthard von Ehlen ('Elhen'), Kleriker Mainzer Diözese, wohnhaft in der Stadt Limburg, kaiserlicher Notar, bekundet seine Anwesenheit, Niederschrift auf Ersuchen des Testators und die Beifügung seines Zeichens.

Datierung

Limburg, 1373 Februar 1

Originaldatierung

Acta sunt hec iuxta stilum scribendi in diocesi Treverensi, indictione undecima, prima die mensis Februarii, pontificatus sandissimi in Christo patris ac domini nostri, domini Gregorii divina providencia pape undecimi anno tercio

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars und drei Siegeln: 2. Durchmesser 2,5 cm, im Siegelfeld Brustbild eines Geistlichen mit Stab in der Rechten, Umschrift: + 'S(IGILLVM) CVNRADI (DE) PO(C)BAC'(...). 3. Siegelfeld undeutlich (vgl. Nr. 627), Umschrift: 'S(IGILLVM) JOH(ANN)IS CAP(...) PRIGOLD(E) L(IM)P(VR)G'. - Rückvermerk (um 1400): 'Testamentum domini Henrici Priol'. - Als Transfixe dabei Nr. 618 und 687

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 616

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde