Revers des Adam Wais von Fauerbach bezüglich der Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda
1569 August 30
Gebenn inn unser stadt Fulda dinstags nach decollationis Iohannis im funfftzehen hunderten neun unnd sechtzigsten iahr
R I b Fulda (Lehenreverse Weise von Fauerbach)
Adam Wais von Fauerbach (Weis vonn Feürbach) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim (Obern Durnheim) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.], dem Kirchsatz in Dorheim (Daurnheim) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Biegenheim) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4505343