Verordnung: Aus den beigefügten zwei Verzeichnissen ist zu erkennen, in welchen Zeitabständen die jeweiligen Berichte und Tabellen über die einzelnen Geschäftsvorgänge einzureichen sind (Verzeichnis 1 und 2 anbei)
Mainz, 1788 August 13
Kurmainz
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4502785