Drucken

HStAD Bestand E 3 A Nr. 12/47

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Um alle Landesgesetze, Verordnungen und Erläuterungen dazu bekannt zu machen, sollen diese in der bisherigen Landzeitung, jetzt Großherzoglich Hessische Zeitung, veröffentlicht werden. Dies ist als offizielle Bekanntmachung anzusehen und als solche zu beachten (Ausfertigung liegt drei Mal vor. Das Begleitschreiben zur Einführung des Regierungsblattes, Gießen 1808 Juni 25, liegt bei)

Laufzeit

Darmstadt, 1808 Juni 20

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF