Reskript betreffend die Bezahlung der amtlichen Inquisitionskosten in den Fällen, wenn entweder die Täter nicht ausfindig zu machen sind oder bei der Inquisition nicht herauskommen, oder wenn sie bei Unvermögen dergleichen Kosten zu bezahlen nicht in der Lage sind
Gießen, 1780 März 8
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4502557