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HStAD Bestand B 3 Nr. 5593

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1470 Oktober 1

Originaldatierung

Geben am montag nach sant Michelstag 1470.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Bischof Rudolf von Würzburg bekundet, dass Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt] die Stadt Darmstadt sowie Bessungen, Klappach und Eschollbrücken vom Würzburger Stift zu Lehen trägt, die als Eigentum des Stiftes heimfallen würden, wenn Graf Philipp verstorben ist, da er keine männlichen, leiblichen, mannlehnsfähigen Erben hat. Da jedoch die Tochter Graf Philipps mit Landgraf Heinrich von Hessen vermählt ist und Graf Philipp den Landgrafen in diese Lehen eingesetzt hat, belehnt Bischof Rudolf den Landgrafen zu Nutzen und Förderung des Würzburger Stiftes mit den genannten Lehen. Lehnsverpflichtung Landgraf Heinrichs. Falls auch Heinrich ohne männliche, leibliche, mannlehnsfähige Erben stirbt, erhält das Würzburger Stift das Recht, diese Lehen von den Erben des Landgrafen mit halbjährlicher Kündigung für 10.000 Gulden Frankfurter Währung in Frankfurt am 22. Februar eines jeden Jahres einzulösen

Siegler

Siegel des Ausstellers und des Stiftskapitels

Formalbeschreibung

Ausfertigung Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Schublade 31, 9 - weitgehend vermodert. Nur noch mit dem Siegel des Bischofs; Eine zweite Ausfertigung Staatsarchiv Marburg Schubl. 55, 4, stark moderbeschädigt Siegel ab;Kopie (16. Jh.) Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12 fol. 73 v.; Inseriert in den Revers Landgraf Heinrichs in Kopie des 16. Jh. Staatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171 C 820 fol. 423.; Ziegenhainer Repertorium I fol. 266 und III fol. 148v.

Druckangaben

Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 5593; Wettermann, Wetteravia Urkundenbuch S. 24

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde