Wimpfen: König Karl bestätigt der Stadt Wimpfen alle Freiheiten, Gewohnheiten, Rechte, auch alle Briefe, und verspricht, die Stadt in keiner Notlage des Reichs zu verpfänden, zu verkaufen noch in anderer Weise zu beschweren. Auch soll die Stadt niemals jemand anderen für das Reich pfänden. Aussteller erläßt der Stadt darüber hinaus auch alle Steuern an das Reich, auch diejenigen, die von den Juden für Schutz und Schirm erhoben werden.
1348 Januar 27, Ulm
1348, Sonntag vor unser Frauentag Lichtmeß
A 1 Wimpfen, 1348-01-27
Wimpfen, Stadt
Wimpfen: Privilegium Kaiser Karls, dass niemand versetzen noch jemands Pfand sein soll
Aussteller (Majestätssiegel)
Ausfertigung, Pergament, Siegel gut erhalten
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Karl IV. v. Luxemburg
Ulm
Wimpfen
Privilegienbestätigung
Schutzpflicht
Judenschutz
Judaica 241/74: König Karl IV. bekundet, daß er die Privilegien der Stadt Wimpfen bestätigt habe. Sollte den dort wohnenden Juden angesichts der bestehenden Schutzpflicht der Stadt bisher keine Hilfe zuteil geworden sein, befreit er diese zugleich von einer etwa sich daraus ergebenden Schuld. - Datierung: Ulm 1348 Januar 27 - Originaldatierung: Sonntag vor Frauentag Lichtmeß - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | TIF | ||
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4490620