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HStAD Bestand A 1 Nr. 241/74

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Wimpfen: König Karl bestätigt der Stadt Wimpfen alle Freiheiten, Gewohnheiten, Rechte, auch alle Briefe, und verspricht, die Stadt in keiner Notlage des Reichs zu verpfänden, zu verkaufen noch in anderer Weise zu beschweren. Auch soll die Stadt niemals jemand anderen für das Reich pfänden. Aussteller erläßt der Stadt darüber hinaus auch alle Steuern an das Reich, auch diejenigen, die von den Juden für Schutz und Schirm erhoben werden.

Datierung

1348 Januar 27, Ulm

Originaldatierung

1348, Sonntag vor unser Frauentag Lichtmeß

Alte Archivsignatur

A 1 Wimpfen, 1348-01-27

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Wimpfen, Stadt

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Wimpfen: Privilegium Kaiser Karls, dass niemand versetzen noch jemands Pfand sein soll

Siegler

Aussteller (Majestätssiegel)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, Siegel gut erhalten

Deskriptoren

Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Karl IV. v. Luxemburg

Ulm

Wimpfen

Privilegienbestätigung

Schutzpflicht

Judenschutz

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Judaica 241/74: König Karl IV. bekundet, daß er die Privilegien der Stadt Wimpfen bestätigt habe. Sollte den dort wohnenden Juden angesichts der bestehenden Schutzpflicht der Stadt bisher keine Hilfe zuteil geworden sein, befreit er diese zugleich von einer etwa sich daraus ergebenden Schuld. - Datierung: Ulm 1348 Januar 27 - Originaldatierung: Sonntag vor Frauentag Lichtmeß - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat TIF
Original Urkunde