1573 März 29
... anno a nativitate eiusdem millesimo quingentesimo septuagesimo tertio indictione prima pontificatus sanctissimi in Christo Patris ac Domini nostri domini Gregorii papae decimi tertii anno eius primo die vero Dominica Quasimodo que erat vicesima nona mensis Martii infra horam octavam et undecimam antemeridianam ... acta sunt hec Fulde in choro penes summum altare ecclesie sanctorum Salvatoris et Bonifatii ibidem sub anno indictione mense die hora et loco quibus supra ...
Johann Weber aus der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar kraft päpstlicher Autorität, verkündet, dass er bei der Präsentation, Verlesung, Beschwörung, Segnung und Konsekrierung mehrerer päpstlicher Schreiben vor zahlreichen Zeugen anwesend war und alles gesehen und gehört hat. Er fertigt von eigener Hand ein Notariatsinstrument aus, unterschreibt, beglaubigt und besiegelt es in der vorliegenden Form zusammen mit Balthasar [von Dernbach], bestätigtem Abt von Fulda, und [Titular-]Bischof Stephan [Weber] von Misenum, Weihbischof in Mainz, der Abt Balthasar konsekriert hatte. Johann Weber fertigt das Notariatsinstrument vor zahlreichen Zeugen aus, darunter Äbte, Prälaten und Bischöfe. Über die Konsekration wurde bereits 1570 Juni 25 in Rom durch Papst Pius V. bei Sankt Peter eine päpstliche Bleibulle ausgefertigt (...sub dato Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis domini millesimo quingentesimo septuagesimo sexto calendarum Iulii...). Diese Bulle wurde durch Stephan Weber, nachdem er diese empfangen hatte, angesehen, bekräftigt, gesegnet und konsekriert. Johann Weber bestätigt den Wortlaut der Bulle, die durch den Konsekrator öffentlich verlesen wird. Abt Balthasar bekräftigt seinerseits mündlich zusammen mit Stephan Weber den Willen der päpstlichen Autroität, der in diesem heiligen Schreiben zum Ausdruck kommt. Sie tun dies über dem heiligen Evangelium, wiederholen zusammen den Wortlaut des Dokuments und beschwören seinen Inhalt. Balthasar gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Pius V. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstige Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Klosters wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes. Nachdem er den Eid (sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia) geleistet hat, wird er durch Stephan Weber in seinem Amt bestätigt und konsekriert. Bei der Konsekration dienen neben vielen anderen Personen besonders Hermann genannt von Engel (dicto ab angelo), Abt des Klosters Haina (Hegenens Hassie) und Johann [IV.] Burckhardt, Abt von Münsterschwarzach, als Unterstützer. Handlungsort: Fulda. Siegelankündigung(siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Abt Balthasar
Weihbischof Stephan Weber, Doktor der Theologie, Vikar des Daniel [Brendel von Homburg], Erzbischof
Oswald Rithlinger, Propst von Petersberg
Magister Adam Mangold, Kantor und Altarist im Kloster Sankt Blasien
Martin Goebelius, Pfarrer in Sankt Blasien
Abt Balthasar
Bischof Stephan Weber
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel, Notarszeichen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
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