Belehnung der Gemeinde Steinbach unter Hallenberg mit dem Schenk- und Braurecht durch Sachsen-Henneberg
1595 Juli 18
Meiningen, 1595 Juli 18
A V Stadt Steinbach Hallenberg 1595 Juli 18
Die sächsisch-hennebergischen Statthalter und Räte vererben und verleihen Schultheißen und Gemeinde des Dorfs Steinbach unter Hallenberg das Schenk- und Braurecht daselbst, samt Behausung, Keller, einer Stallung und dem alten Brauhause (was neu aufgebaut werden soll) gegen einen jährlichen Erbzins von 20 fl. und das gewöhnliche Ungelt von dem Getränke.
Ausfertigung, Pergament, Siegel in halber Siegelkapsel anhängend
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4418065