Verpflegungstarif für die französischen Truppen
1807, 3. Januar
'Nachdem, vermöge Befehls Sr. Excellenz des Herrn General Gouverneurs Lagrange, [...]'
Verpflegung der in Privatquartieren liegenden französischen Soldaten durch Lieferanten. Nur am Tage der Ankunft sind die Hauseigentümer zur Lieferung der vorgeschriebenen Bedürfnisse verpflichtet. Angabe der durch die Lieferanten zu stellenden Mengen der Lebensmittel (Rindfleisch, Brot usw.)
Unterschrift: Wetzell. Reinück.
20 x 18 cm
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4387306