Bestimmung des Kriegskollegiums über beurlaubte hessische Soldaten
1806, 3. Dezember
Gleichstellung bezüglich der Bestrafung bei Vergehen der sich jetzt in ihren Heimatorten aufhaltenden Soldaten.
Heiraten nicht ohne Konsens des Kriegskollegiums, Einreichung von Angaben über Alter und Vermögen der Braut bei dem Kriegskollegium.
36 x 20,5 cm
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4387305