1234 - 1250
Undatiert.
A II, Kloster Hasungen
Abt H. von Hasungen bekundet, dass zur Verhütung von Irrungen nach einer Beratung im Kapitel festgesetzt worden sei, dass der Klosterkammer an Stelle des ihr von der Kellerei zu liefernden Fettes für Pelzwerk und Schuhen 10 Schill. 6 Den. in Bauna (Bunen) und eine Hube in Dippelshausen (Diedolfessen) die 5 Schilling bringt, überlassen werden sollen.
Der Konvent.
Ausf., Perg., Siegel schlecht erhalten.
Rubrum des 13. Jh.: Decretum.
Da die Schrift der Urkunde in die Mitte des 13. Jh. weist, kann sie wohl nur von Abt Hermann sein, der 1234-1245 oder Herold der 1246 genannt wird, nach ihm Bruno als Abt zuerst 1250.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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