1345 März 06
Gebin n.g.g. 1345 an dem Suntage zu mittevastin Letare.
A II, Kloster Hasungen
Heinrich Landgr. zu Hessen bestätigt dem Abt und Konvent des Kl. Hasungen die Privilegien seiner Vorfahren wegen des Hofes zu Zierenberg (Thyr-) und des Gutes darum zu Hilboldessen (Hildeboldesin), Gerixen und zur Hohinkirchen und des Tausches der Wüstung Hedewichsen (Hedewissen) mit allen Rechten und Freiheiten. In den Wüstungen zu Hilboldessen und zu Gerixen darf nichts verkauft werden, ehe es dem Kloster angeboten worden, so lange bis sie die 6 Huben gemäss der Urkunde von 1305 Mai 20 gekauft haben. Gaben oder Abreden die nach diesem Gnadenbrief erfolgen, sollen die hierin enthaltenen Rechte nicht schmälern können.
Der Landgraf.
Ausf., Perg., Reitersiegel am Rande beschädigt, mit Gegensiegel, dem Büffelhelm.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4354308