Verordnung: Am 6. Dezember 1684 wurde eine Ordnung erlassen, nach welcher das gestempelte Papier zu vermeiden ist. Diese Ordnung ist wenig oder kaum beachtet worden. Es erfolgt deshalb eine nochmalige ausführliche Anweisung, die genauestens zu befolgen ist (Ausfertigung zwei Mal vorhanden, davon ein Mal als Plakat)
Aschaffenburg, 1691 März 21
Kurmainz
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4319967