Vergabe einer Hufe Landes durch das Kloster Breitenau.
1314 Juni 2
Datum anno domini M°CCC°XIIII° in die sanctorum Marcellini et Petri
A II, Kloster Breitenau
Konrad gen. Kanzel (Canzel, Cancel), seine Ehefrau Hedwig, deren Töchter Jutta und Hedwig sowie deren Sohn Konrad bekennen, von dem ehrwürdigen Abt Werner von Breitenau eine Hufe mit den dazugehörigen Bauern, gelegen in der Gemarkung von Bergheim (unum mansum situm in campatis Bercheim ... tamquam colones) während ihrer Lebzeiten zum Besitz erhalten zu haben, wobei jedoch jegliche Erbberechtigung der Aussteller ausgeschlossen ist. Als Abgaben sind von jedem einzelnen der Aussteller am St. Michaelstag (29. September) je eine Gans und zwei Hühner sowie fünf hessische Schillinge (quinque solidos Hassensium) zu entrichten. Am St. Martinstag (11. November) sind keine Abgaben fällig. Nach dem Tod der fünf Aussteller fällt die Hufe unter Ausschluss jeglichen Widerspruchs vollständig und gänzlich an den Abt und das Kloster Breitenau zurück.
Hermann von Besse, Pleban zu Brunslar (Brvnslar), Andreas, Pleban zu Altenmorschen (Morsene), Berthold, Pleban zu Konnefeld (Kvnnenfelt)
Peter, Offizial der Propstei Fritzlar, Konvent des Zisterzienserinnenklosters Heydau (Heyde)
Ausf. Perg., 2 Siegel hängen stark beschädigt ab
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v430757