1301 November 22
Graf Eberhard v. Zweibrücken-Bitsch bekundet, dass er den Ritter Johann gen. v. Metz zu seinem Burgmann zu Stauf aufgenommen habe. Dafür habe er ihm eine mit 50 Mark Kölner Pfennige ablösbare Gülte in Höhe von fünf Pfund Heller auf seien Wiesen bei Stauf, deren Miteigentümer Eberhard v. Leiniingen ist, und in Höhe von drei Pfund auf seinem Backofen im Dorf Kerzenheim angewiesen.
Kopie der Ausfertigung Hauptstaatsarchiv München, Rheinpfälzer U 2582;
Reg. der Grafen v. Zweibrücken Nr. 433;
Pergament, anhangendes Siegel abgefallen.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Kopie |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4298601