Einigung wegen der Kollation von Altären
1511 August 20
Datum 1511, Bernhardi abbatis.
Johann Rosner, Komtur zu Wiesenfeld (Weßintfelt), Wildungen [und Gotha], Weinrich Katzenfurt, Prior, und der Konvent zu Wiesenfeld, beurkunden, daß sie sich mit Anna [Tholey], Äbtissin des Klosters St. Georgenberg, und ihrem Konvent wegen der Kollation der Altäre in ihrem Kloster innerhalb und außerhalb der Klausur gütlich geeinigt haben, verzichten auf alle Ansprüche und Rechte, die sie daran zu haben vermeinten, überlassen sie dem Kloster zur Verbesserung seiner Reform (umb besserunge willen der reformation daselbst) und sind mit der Inkorporation der Altäre in das Kloster einverstanden.
Der Komtur mit seinem eigenen und Prior und Konvent mit dem Konventss.
(B) Abschr. Papier (18. Jh.).
Regest Schunder Nr. 1199
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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