Revers des Hans von Bovenden bezüglich der Belehnung mit Gütern in Willershausen und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda
1457 November 30
Datum anno domini millesimo quadrigenresimo quadragesimo septimo uff sanct Andreas tagk
R I b Fulda (Lehenreverse von Boventen)
Hans von Bovenden (Boventen) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf, Kirchlehen und Zehnten in Willershausen (Wildershusen) [Gem. Kalefeld, Lkr. Northeim], dem Kirchlehen in Langenholtensen (Holtzhusen) [Ortsteil der Stadt Northeim, Lkr. Northeim] bei Northeim, eineinhalb Hufen und sechs Morgen Land vor der Stadt Northeim (Northeym) [Gem. im Lkr. Northeim] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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