Abwehr der vagabundierenden Juden und Bettler, die sich durch Pass nicht ausweisen können, durch die kurmainzische Regierung zur Abwehr einer aus Ungarn und der Türkei herrührenden Seuche.
1738
C 4 Nr. 230/1 Bl. 221
Druck eines Reskripts Kurfürst Philipp Karls von Mainz von 1738 Oktober 11
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