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HHStAW Bestand 35 Nr. U 44

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Papst Cemens V. erneuert die Bestimmung Papst Benedicts XI., daß in Rücksicht darauf, daß die Diözesanen die bei dem großen Zudrang von Pilgern oft durch Vergießen von Blut und anderem entweihten Kirchen und Kirchhöfe des Antoniter-Ordens von neuem zu weihen aus Neid über dessen Freiheiten sich ebenso schwierig zeigen, wie dessen Kanoniche zu ordinieren, fortan der Abt des Antoniter-Klosters zu Vienne und jeder Prälat auf Ersuchen jene Weihe bzw. Ordination vornehmen könne. Zugleich gestattet er dem Orden den Gebrauch von Glocken in seinen Klöstern. - 'Monasterium vestrum sincera'.

Datierung

1309 August 29

Originaldatierung

Datum Avinione IV. kal. septembris p. n. a. IV.

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Original, Pergament, Bulle erhalten

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde