Erzbischof Johann von Mainz entscheidet die ihm zur endgültigen und rechtsverbindlichen Schlichtung übertragenen Streitigkeiten zwischen Graf Johann von Nassau-Dillenburg und Graf Johann von Katzenelnbogen über das Schloss Driedorf. Graf Johann von Katzenelnbogen soll dem Grafen Johann von Nassau das halbe Schloß Ellar und den dritten Teil der dazugehörigen Dörfer, Gerichte, Lande, Leute, Felder, Gewässer, Wildbanne und des anderen Zubehörs unverzüglich übergeben. Graf Johann von Nassau und seine Erben sollen diesen Besitz solange innehaben und gebrauchen, bis ihnen Graf Johann von Katzenelnbogen den ihnen in einem früheren Schiedsspruch zugesprochenen Teil von Driedorf mit Zubehör überantwortet hat. Wenn das geschehen ist, soll Graf Johann von Nassau das halbe Schloss Ellar und den dritten Teil seines Zubehörs wieder herausgeben.
Bacharach, 1408-07-28
D. Bacherach sabbatho proxima post diem beati Jacobi apostoli 1408
Siegel des Ausstellers.
Ausfertigung. Mit Siegel
Druck: Wenk I NB 304; Regest: Demandt, Katzenelnbogener Regesten Nr. 2596 (dort die weitere Überlieferung)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4169388