Übertragung einer Verschreibung aus einem Gut zu Weibach an Cappel durch einen Treysaer Bürger
1478 Juni 5
Datum anno domini 1478 uff sente Bonifacii tag
Urk. A II Kl. Cappel 1478 Juni 5
Johann Herzbach (Herczsbach), Bürger zu Treysa, und seine Ehefrau Else bekunden für sich und ihre Erben, daß sie dem Prior und Konvent zu Cappel Prämonstratenserordens in ihr Wochenamt die Verschreibung über 1 fl. jährlichen Zinses aus dem Dienst eines dem Stift erblichen Gutes im Gericht Weibach übertragen haben nach Aussage des darüber ausgefertigten Hauptbriefes. Diese Verschreibung hatten Johanns verstorbener Vater und dessen ebenfalls nicht mehr lebende Ehefrau Katharina von den Brüdern Gerlach und Vaupel von Löwenstein (Lebinsteyn) genannt von Schweinsberg (Sweynsberg) besessen. Das Stift kann mit der Verschreibung und dem Zins nach seinem Nutzen und Willen wie mit seinem sonstigen Eigengut verfahren ohne Einspruch und Behinderung durch die Ausst.
(Um 1525) Weibach ein gulden geldeß vß dem dynest do selbeß
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die Stadt Treysa durch den Bürgermeister Rule Weldin auf Bitte der Ausst.
Ausf. Perg. - Urspr. anh. Sg. fehlt
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List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.295 f.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4162553