Die Eheleute Hengin Hirt zu Weinaehr verkaufen den Eheleuten Jacob Winden zu Montabaur vor dem Schöffengericht zu Weinaehr unter Vorbehalt des Ablöserechts für 24 Rader Gulden eine Rente von jährlich 1 Rader Gulden und geben denselben dafür einen dem Kloster Arnstein zinspflichtigen Weinberg und ihr dem Gerichte Weinaehr zinspflichtiges Haus daselbst in Pfandschaft.
1529 Mai 10
D.: off montag noch des h. crutzs tag inventionis a. d. 1529
Original, Pergament, Siegel der Schöffen von Weinaehr ab
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfim (1995) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4161766