Heinrich, Graf zu Nassau, Dompropst zu Mainz (Mayntze), bestätigt in einem Revers, dass ihm Heyderich von Seelbach, des verstorbenen Thomas Sohn, 70 oberländisch Rheinische Gulden auf den Unkersberg (Unckerspergh) und den Wald im Seelbacher Grund auf 6 Jahre geliehen hat und nach Ablauf dieser Zeit die Pfandschaft einlösen kann, wenn er oder seine Erben sie ein viertel Jahr zuvor aufkündigen. Er oder seine Erben sollen dann die 70 Gulden ohne Abzug wieder erhalten.
1457-03-31
Datum 1454 des Montags nach St. Laurentytag des heyligen Martyrers.
Copia eines Reversals, belangent die Versetzung deß Unckersberges im Grunde
Der Aussteller, Johann von Seelbach, Gerhardts Sohn und Mant von Waldmannshausen (Waldtmanßhaußen), genannt Leib (Löew)
Abschrift 16 . Jh., Papier , beglaubigt von dem Notar Sebastianus Fries.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4159949