Otto von Diez, Ritter, und seine Frau Grete bekunden, daß sie ihr Haus im Tal Diez ('in valle Dytze') mit dem Garten und der Hofstätte, die damit verbunden sind, gegenüber dem Hof ('curie') des Herrn Johannes, Thesaurars des Stifts Limburg und Kanoniker des Stifts Diez, mit Zustimmung des Grafen Gottfried von Diez und dessen Sohns Gerhard sowie des Grafen Emicho von Nassau, Vormunds ('tutoris') (des Gottfried), dem vorgenannten Thesaurar Johannes für 22 Mark Heller, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, die dieser ihnen bezahlt hat, verkauft haben. - Es siegeln die vorgenannten drei Grafen, die wegen der Dienste, die ihnen der Aussteller und der Thesaurar Johannes, ihr Kleriker, geleistet haben und künftig noch leisten, demselben das Haus mit Hofstatt und Garten übereignen ('appropriamus').
1329 März 8
Actum et d. in die cynerum 1329
Ausfertigung, Pergament von der Hand des Limburger Notars Heinrich von Alsfeld, durch Feuchtigkeitseinwirkung großenteils nur mit Quarzlampe lesbar, mit einem Loch in einem Längskniff. Die drei Siegel ab. - Rückvermerk des 16. Jh.
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 368
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4158823