Revers Albrechts von Thüngen zu Windheim und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit einem Burggut in Bad Brückenau und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda
1569 Dezember 19
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R I b Fulda (Lehenreverse von Thüngen)
Albrecht von Thüngen (Thungenn) zu Windheim bestätigt für sich, und Hermann Schutzbar (Schuczpeer) genannt Milchling zu Treysa und Wilhelmsdorf (Treysz und Wilmersdorff) bestätigt in Vormundschaft für Hans Konrad (Kurt) von Thüngen [zu Windheim] die Belehnung mit einem Burggut in Bad Brückenau (Bruckennauw) [Gem. im Landkr. Bad Kissingen], 13 Gütern im Dorf Geroda (Gerode) [Gem. Bad Brückenau, Landkr. Bad Kissingen], einem Hof und drei Gütern in (Schonter) durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4158521