Verordnung: Die Verordnung vom 27. September 1784 soll nicht dahin ausgelegt werden, dass Juden ganze Bauerngüter aufkaufen und dann zerstückelt weiterverkaufen. Das ist strengstens verboten. Wenn Juden so ein Grundstück kaufen, soll es von ihnen zu ihrer Ernährung bewirtschaftet werden
Mainz, 1785 Juni 16
Kurmainz
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
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