Instruktion, wonach sich angestellte Chaussee-Geld-Erheber zu richten und selbige in allen Punkten der hier vorliegenden Vorschriften einzuhalten haben (zwei Mal nicht genau gleichlautend vorhanden)
Darmstadt, 1795 August 27
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4154942