1466 Februar 28
fritage nach dem sontage Invocavit
Regest: Lindenstruth
Hessen-Marburg
Lehenrevers des Gerd Rüsser von Buseck für die inserierte Urkunde des Landgrafen Heinrich III. von Hessen-Marburg: Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg belehnt in Ansehung treuer und angenehmer Dienste Gerd Rüsser von Buseck mit dem Haus des verstorbenen Henne von Schwalbach und seiner Söhne zu Gießen, das bisher Eigen gewesen war, als Mannlehen. Als Burglehen zu Gießen erhält er vier Gulden Geld ein Ort zu Gießen und vier Gulden Geld ein Ort zu Wieseck, wie sie von den von Weitershausen von der Badenburg hergekommen sind und Gerd durch seine verstorbene Frau zugebracht wurden. Nach Gerds Tod sollen seine Tochter Liese und ihre Nachkommen diese Lehen erhalten.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Papier, mit angehängtem Siegel.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4142295