1369 Februar 03
Heinrich v. Fleckenstein d.Ä. bekundet, dass ihm die Gebrüder Simund Wecker und Haneman Grafen v. Zweibrücken-Bitsch erlaubt haben, den von ihnen lehnbaren Zehnten und Kirchsatz im Dorf Rülzheim (Ruligesheim) im Bistum Speyer zu verkaufen. Er hat dafür aus seinem Eigengut das Dorf (Hatzen-)Bühl in der Pfarrei Steinweiler im Speyerer Bistum zu Lehen aufgetragen und als Lehen wieder erhalten.
Kopie der Ausfertigung Archives Départementales Straßburg, 16 J Nr. 15/11;
Pergament, von zwei anhangenden Siegel Nr. 1 abgefallen.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Kopie |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4137589