1552 September 30
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Kaiser Karl V. von Habsburg bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, und der Konvent von Fulda zuerst unter der militärischen Gewalt des Landgrafen Wilhelm [IV.] von Hessen[-Kassel] und dann unter Angriffen des Grafen Christoph von Oldenburg zu leiden hatten. Dabei wurde Fulda gezwungen, zahlreiche Zugeständnisse zum Nachteil von Reich und Kloster zu machen sowie ungünstige Verträge einzugehen. Karl erklärt, dass der Abt keiner dieser Verpflichtungen Folge leisten muss. Sämtliche von Fulda eingegangenen Verträge werden für nichtig erklärt. Der Herrschaftsbereich Fuldas und alle Untertanen Fuldas werden erneut dem Reich unterstellt. Karl löst Fulda von allen Eiden und Verpflichtungen gegenüber Wilhelm und Christoph und stellt den vorherigen Zustand wieder her. Alle Untertanen des Reichs sollen die Verträge als ungültig ansehen und Fulda in keiner Weise bedrängen. Fulda soll seine verlorenen Besitzungen zurückerhalten. Karl soll als alleiniger Herrscher anerkannt werden. Verstöße gegen diese Anordnung werden mit Huldverlust und einer Strafe in Höhe von 40 Mark lötigem Gold bestraft. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Landau. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Taxvermerk
(Carolus [unter der Plica]
vt [?] Al [?] vt [?] seld. [?] [unter der Plica]
ad mandatum caesarae et ca/tholicae maiestatis proprium / Haller propria)
Ausfertigung, Pergament, mit Wollschnur angehängtes Majestätssiegel
Kurzregest unter der Plica.
Die genannten Gewalttaten und Verpflichtungen stehen in Zusammenhang mit dem zweiten Markgrafenkrieg (1552-1555), eine Auseinandersetzung einiger protestantischer Reichsfürsten mit Kaiser Karl V.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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