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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1351

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Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1501 Oktober 11

Originaldatierung

Gescheen zu Fulde Montags nach Dionisy anno Domini millesimo quingentesimo primo

Alte Archivsignatur

1501 Oktober 10

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Ludwig (Ludewick) von Hanstein, Propst des Klosters Kreuzberg (Creutzberg) bei Vacha und Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda und Spitalmeister von Vacha, einigen sich über die Getreideabgabe von zwei Hufen in Ingemarstadt (Igmarstat) [wüst, bei Rasdorf] und vom Hof Badelachen [bei Vacha]. Abt Johann hat die ursprüngliche Verpachtung in Form eines jährlichen Zinses von acht Vierteln Weizen, acht Vierteln Roggen, acht Vierteln Gerste und acht Vierteln Hafer widerrufen (widder gelost). Die Zinse waren von Propst, Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Kreuzberg in die Klosterscheune (kornhaus) der Abtei Fulda auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu liefern, wie der Urkunde von 1302 April 5 (anno Domini dritzehennhundert zwey iar quinta feria ante Dominicam Iudica) [vgl. Nr. 182] zu entnehmen ist. Das Kloster Kreuzberg ist bei der Zahlung der Abgabe säumig geworden, da der Liefertermin ungünstig war. Daher haben sich Ludwig und Johann darauf geeinigt, dass das Kloster Kreuzberg bis zum nächsten Martinstag [1501 November 11] 40 Viertel Roggen und 40 Viertel Hafer nach Vacha in den Keller des Abtes zu liefern und dort den Hofleuten des Abtes in Badelachen und Oberzella (Zelle) [bei Vacha] zu übergeben hat. Dafür soll der Hof Badelachen an den Abt in den nächsten sechs Jahren einen jährlichen Zins von 20 Vierteln Roggen und 20 Vierteln Hafer in Vacha zahlen. Bis auf 30 Viertel Roggen sind damit alle ausstehenden Zahlungen abgegolten. Nach Ablauf der sechs Jahre soll Fulda die 30 Viertel Roggen in Vacha erhalten und der dem Kloster Kreuzberg gehörende Hof Badelachen ist wieder abgabefrei. Darauf gilt wieder die ursprüngliche Vereinbarung über die Pacht, sofern nicht beide Seiten zu einer neuen Einigung kommen; die ursprüngliche Abgabe hat aber in jedem Fall Bestand. Sollte Kreuzberg säumig werden, hat der Abt das Recht zu pfänden. Sollte die Abgabe aus Badelachen aus irgendeinem Grund nicht gezahlt werden, verpflichtet sich Ludwig, dass die Propstei für den entsprechenden Ausfall aufkommt. Die Abgabe soll ohne Minderung nach Vacha geliefert werden, ohne dass dies zu Lasten des Klosters Fulda geht. Der Propst versichert, alle Vereinbarungen ohne Widerspruch einzuhalten. Siegelankündigung. Ludwig bittet seinen Bruder, Ritter Christian (Krestein) von Hanstein, zu siegeln. Ritter Christian siegelt ohne seinen Schaden. Abt Johann bekundet seine Zustimmung zu den Vereinbarungen. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Austellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)

Siegler

Ludwig von Hanstein, Christian von Hanstein, Ritter

Abt Johann

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

Weitere Überlieferung

StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 365-367

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Vgl. hierzu auch Nr. 182.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
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