Erlass einer kurmainzischen Verordnung des Inhalts, dass bei der Bestellung von Hypotheken auf jüdische Grundstücke zuvor die Steuerforderungen der judenschaftlichen Vorgänger überprüft werden.
1720
C 1 A Nr. 76 Bl. 135-135v und Bl. 147v
Abschrift einer Verordnung der kurfürstlichen Regierung von 1720 Juli 15
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4096349