1933-1940
Notzucht
2 KL 23/34
Notzuchtdelikt begangen am 06.07.1933 in Frankfurt a.M.
Strafverfahren
Beyer, Oskar
z.Z. Frankfurt a.M., sonst Würzburg
Reisender in Gassparbrennern
Wegen zahlreicher Vorstrafen seit 1902 - wegen Diebstahls und Diebstahls im Rückfall, wiederholter Amtsanmaßung, falscher Anschuldigung, Betrugs und Vergehens gegen das Hausiergesetz - wurde aufgrund des Gesetzes vom 24.11.1933 gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher nach § 42e StGB Sicherungsverwahrung beantragt, aber nicht angeordnet. Seine Strafe verbüßte Beyer u.a. vom 26.04.1935 bis 05.05.1936 in dem Strafgefangenenlager Börgermoor/Ems; nach Verbüßung seiner Strafe wurde er am 24.11.1936 auf Ersuchen der Polizeidirektion Würzburg in das Arbeitshaus Rebsdorf am überführt.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4089677