1351 Januar 25
Datum ipsa die conversionis beati Pauli apostoli anno domini Mo CCCo quinquagesimo
Paze Clockiners verleiht den Eheleuten Andreas und Benigna zu Winningen erblich ein Stück Weingarten (an deme Weckylinge) gegen den halben Ertrag, der mit den Legeln (lelin) geteilt und von der Ausstellerin oder ihrem Beauftragten gewählt werden soll und in ihr Kelterhaus zu liefern ist. Der vorgenannte Andreas soll von seinem Teil ein Viertel Wein der Kirche zu Winningen geben. Beim Tode der Ausstellerin soll das Weingartenstück an ihren Schwestersohn, Bruder Hermann, Mönch zu Marienstatt, fallen.
Siegel der Schöffen von Winningen.
Ausfertigung Pergament von Rauch gebräunt, das abhängende Siegel ab. - Rückvermerk (15. Jh.): Ad Wynnyngen. De vinea dicta an deym Weckelinge
Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 461
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4010602