Güterüberlassung nach Landsiedelrecht durch das Kloster Breitenau an Hermann von Elben.
1348 Februar 10
Datum anno domini M°CCC° quadragesimo octavo, ipso festo scolastite virginis
A II, Kloster Breitenau
Hermann von Elben, Ritter, bekennt, dass er von dem Abt und dem Konvent des Klosters Breitenau durch diese Urkunde alle Klostergüter in Elben auf Lebenszeit zur Landsiedelleihe besitzen darf. Er soll jährlich an St. Michael dem Kellermeister des Konvents sechs Viertel Weizen und ebenso viel Hafer, dem Kämmerer zwei Malter, eine Gans und zwei Hühner ebenfalls zu diesem Termin und 15 Eier an Ostern geben, so lange er lebt.
Aussteller, ? (ohne Siegelankündigung), Otto von Elben, Bruder des Ausstellers
Ausf. Perg., von 3 angehängten Siegeln fehlt Nr. 2
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4009240