Hans Henn, seine Frau Nese und seine Schwester Phie von Wasenbach ('Wasen-') bekunden, daß sie dem Nonnenkloster Brunnenburg jährlich am 11. November 4 alte Englische für 10 Pfennig Limburger Währung entrichten sollen, die das Nonnenkloster Bärbach ('zur Berp-') bisher gegeben und auf sie angewiesen hat. Sie legen die Gülte auf ihre Wiese, die nicht Hofgut ist und keinen Zehnten gibt, unterhalb der Mühle zu Wasenbach 'in dem Brulle' gelegen. Bei Leistungsversäumnis können die Nonnen zu Brunnenburg die Aussteller pfänden oder die Wiese mit einem Gerichtszeugnis ('bit eym urkunde') vor den Geschworenen zu Wasenbach an sich nehmen, als ob sie die Wiese erklagt und gerichtlich beschlagnahmt ('ingehaelt') hätten. Doch soll ihnen die Wiese zurückgegeben werden, falls sie binnen 6 Wochen danach den rückständigen Zins und etwaigen Schaden bezahlen. - Siegel des Ritters Daniel von Mudersbach, Gerichtsherrn der Aussteller.
1454 September 29
Geg. off sente Michels dag 1454
Ausfertigung, Pergament mit Bruchstücken des Siegels. - Rückvermerk (um 1500): 10 'pen. zu Brunburg'
Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 186
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4008974