1343 März 22
Datum a. d. 1343 sabb. ante dominicam Letare.
A II, Kloster Hasungen
Hermann gen. Rode bekundet, dass Abt und Konvent des Kl. Hasungen ihm zu Waltrecht erblich ihre Mühle in Böddiger (Bodegern) übertragen haben, woraus er und seine Erben jährlich zu Martini 46 schill. hess. Pfenn. zu entrichten haben. Er solle wie üblich an dem Tage, wenn der Klosterkeller zur Erhebung der Einkünfte dem Gericht in Böddiger vorsitze, erscheinen und das gewöhnliche Recht leisten wie andere Landsiedel des Klosters und 18 Pfenn. in weisssem Brot geben. Auch habe er ½ Malter Hafer aus einem Acker bei der Mühle gen. die Byege an jedem Michaelistage mit 40 Eiern und 15 hess. Pfenn. gen. Crucegeld zu entrichten, auch dürfe er die Mühle weder verkaufen noch verpfänden noch sonst veräussern ohne Wissen des Klosters. Bei seinem Tod seien für das Besthaupt 6 Schill. hess. Pfennige zu entrichten. Die Mühle solle immer auf den ältesten der Erben übergehen und bei seinem Tode gleichfalls dieselbe Summe für das Besthaupt gezahlt werden.
Der Bürger zu Felsberg (Velsperg)
Ausf., Perg., schildförmiges Siegel: der landgräfl. Helm mit den besteckten Büffelhörnern.
Siegel haben anhängen lassen: Hartmud von Lohre (Laire) d. j. Ratsmeister, Konr. Frunt, Volpert Amelung, Joh. von Erfurt (Erfirde), Herm. Junge, Heinr. Habekelcz d. j. und Konr. Dreise, Schöffen.
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