Papst Johann XXI. befiehlt dem Prior des Klosters S. Dionysii zu Reims (Remensis), auf die Beschwerde des Gerlach Herrn zu Limburg, welchem das Patronatsrecht zu Reinheim (Rinem), Mainzer Bistums, zusteht, aber durch den Archidiakonus und die durch denselben erfolgte einseitige Ernennung des Priesters Heinrich Ule statt des verstorbenen Gerlach zum Pfarrer von Reinheim verkürzt worden ist, diese Sache zu untersuchen und das Erforderliche zuverfügen.
1277 Januar 23
Viterbü X kal. Febr. pontif. anno Io
inseriert in einer Urkunde des Priors von St. Dionysii zu Reims von 1277 April 27
Ob Reinheim im Odenwald, oder Reinheim bei St. Ingbert, das jedoch zum Bistum Metz gehörte?
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Akte | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2000) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3993602