Christian Molner von Limburg, wohnhaft zu 'Geudenmoille', und seine Frau Elschen sowie 'Wiigel' Pfeifer ('Phiiffer'), wohnhaft zu Werschau ('Wersse'), und seine Frau 'Guedtghin' bekunden, daß alle ihre Forderungen an Herrn Peter Heylwig genannt Eisenbach ('Isem-'), Kanoniker im St. Georgenstift zu Limburg, wegen des Grundes und Bodens der Hofstatt zu Limburg, die vormals dem + 'Dyele' Molner, ihrem Vater oder Schwiegervater, gehörte und worauf jener Kanoniker gebaut hat, an dem Haus genannt zum Krähhahn beim Roßmarkt und am Weg in die Obermühle gelegen, sowie wegen anderer Güter, in welchen Gerichten und Herrschaften die auch liegen, es seien Gärten, Weingärten, Wiesen, fahrende Habe, Schuld oder anderes, durch 'Wygeln' Heynemann, Schultheiß zu Oberbrechen, geschlichtet sind und ihnen alles ausgerichtet ist, was jener Kanoniker ihnen deshalb geben sollte. Sie verzichten daher unter dem Eid, den sie den Landesherren ('unseren gnedigen herren') geleistet haben, auf alle Forderungen an ihn. - Schultheiß und Schöffen zu Limburg siegeln mit ihrem Gerichtssiegel.
1493 Februar 26
G. am dinstage nach deme sontage zu latine genant invocavit 1492 iuxta stilum Treverensem
Ausfertigung, Pergament mit versehrtem Siegel (Typ VII der Limburger Siegel). - Rückvermerk (um 1500): 'Item eyn vertzigsbreip super aream et domum Kreehains'
Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1307
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3985545