Bestätigung durch Engelhard von Münster der Erlaubnis, seine fuldischen Lehen in Milz weitervererben zu dürfen
1363 August 14
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R I b Fulda (Lehenreverse von Münster)
Engelhard von Münster (Munster) bestätigt, dass ihm Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, die Erlaubnis erteilt hat, ohne Veränderung seines Lehensverhältnisses seine Hofreite und 11 Acker in und um das Dorf Milz (Milcze) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] an Bürger und Bauern zu vererben. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3983441