Revers Johanns von Dienheim bezüglich der Belehnung mit Gütern in Gonsenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda
1553 Oktober 02
Gebenn inn unser stadt Fulda montags nach Michaelis im funffzehenhundertenn drei unnd funffzigstenn ihar
R I b Fulda (Lehenreverse von Dienheim)
Johann von Dienheim (Dinheim) bestätigt für sich, Philipp und Albrecht von Dienheim sowie deren namentlich genannte Brüder die Belehnung mit sieben Morgen Acker auf dem Gleisberg (Gliszberg) [in Gonsenheim] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehenstücken in und bei Gonsenheim [Ortsbezirk von Mainz] und Mainz (Mentz) sowie Einkünften von einem Weingarten in der Gemarkung Dienheim (Dinheim) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, Siegelreste
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3983382