Verordnung: Alle aus dem Krieg invalid heimkehrenden Soldaten sollen ihrem körperlichen Zustand entsprechend in ihren Geburtsorten oder Amtsbezirken angemessen eingesetzt werden - in diesem Falle handelt es sich um den Forstbereich
Darmstadt, 1809 Oktober 3
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3977837