Verordnung: nachdem für viele bisher wüste Feldgüter beim Wiederanbau in den letzten Jahren keine Zehnten gezahlt wurden, werden Schultheißen und Bürgermeister zur Anzeige bei den Beamten verpflichtet (Druck)
Darmstadt, 1709 Februar 15
Seite 211
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
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