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HHStAW Bestand 121 Nr. U von Langenau 1363 Oktober 18

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Syfrid von Rheinberg (Rinberg) und Markolff von Hattstein (Hatzsteyn), Ritter, und Henrich von Nassau (Nassauwe), Edelknecht, entscheiden in einem Streit zwischen Graf Johann zu Nassau (Nassaw), Herrn zu Merenberg und Graf Gerhart zu Diez (Ditze), daß dieser den Bischof von Trier (Tryre) nicht in sein Schloß und sein Land setzen soll, ferner wegen der Überfälle zu Ellar und bei Runkel, daß sie beiderseits ihre Gefangenen frei geben sollen, ausgenommen Bern, Borgenid und Contzichen, die der von Limburg (Limpurg) Burger und Diener sind. Ferner vergleichen sie sich mit Hilfe des Grafen Adolff und anderen Freunde dahin, daß das Haus zu Hohlenfels (Holenvels), das Daniel von Langenau (Langenauwe) und seine Erben innehaben, dem Grafen von Diez (Ditz) offen sein soll gegen jedermann, außer gegen den Herrn von Nassau, der es wiederum nicht gegen Herrn von Diez (Ditze) als Hilfe gebrauchen soll, auch nicht gegen Daniel und seine Erben, ebenso der Herr von Diez (Ditze) nicht gegen den Erzbischof Gerlachen von Mainz (Mentze) und Graf Adolff von Nassau. Auch sollen Daniel und seine Erben durch das Haus dem Herrn von Diez (Ditze) oder dessen Burgmannen keinen Schaden zufügen. Dieser soll Herrn Daniel Hof (hoib) und Mühle von allen gräflichen Rechten freilassen. Weiter soll Herr von Diez (Ditze) Herrn Daniel von seinem Gericht um Hohlenfels (Holenvels) 5 Morgen breit ringsherum als rechtes Mannlehen geben und mit ihm einen Burgfrieden schließen. In das Bündnis soll Junker Johan von Diez (Ditze) eingeschlossen sein. Siegler: 3 Aussteller.

Datierung

1363 Oktober 18

Originaldatierung

Kirberg (Kirchpurg) ipsa die beati Luce ewangeliste anno 1363

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, 3 Siegel an Pergamentstreifen

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Original Akte
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (2000)